Haftung und höhere Gewalt
8.1 Limelight haftet unbeschränkt für direkte Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Limelight, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und höchstens bis zum Netto-Auftragswert der betroffenen Leistung.
8.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verdienstausfall, Produktionsausfall und Datenverlust ohne kundenseitige Sicherung ausgeschlossen.
8.3 Limelight haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch den Auftraggeber, Dritte, defektes Ausgangsmaterial, externe Plattformen oder andere ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden, soweit Limelight daran kein Verschulden trifft.
8.4 Bei höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Massnahmen, Streik, Krankheit, Unfall, Strom- oder Netzausfall sowie vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen dürfen Termine angemessen verschoben werden. Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten bleiben geschuldet.
8.5 Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.